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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1.     Vertragsgegenstand; Geltungsbereich  

1.1     EMS ist ein führender Anbieter von professionellen Medizingeräten unter anderem für Orthopädie und Physiotherapie. Im After Sales Bereich bietet EMS zusätzlich Reparaturen und Wartungsleistungen für ihre Kunden an. Die Leistungen richten sich ausschließlich an gewerbliche Kunden wieArztpraxen, Physiotherapeuten und Kliniken. Soweit nicht anders vereinbart, besteht die Leistung in der Lieferung von Geräten, insbesondere dem Stosswellentherapiegerät Swiss DolorClast®. Installations-, Montage- oder Wartungsleistungen erbringt EMS nur nach ausdrücklicher und gesonderter Vereinbarung (vgl. Ziffer 10.).  

1.2     Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nach- folgend „AGB“ genannt) gelten für sämtliche Wil- lenserklärungen, Verträge und rechtsgeschäftli- chen oder rechtsgeschäftsähnlichen Handlungen von EMS mit ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“ genannt) im Bereich “Medical”, d.h. für den Kauf oder sonstige Verträge im Zusammenhang mit medizinischen Geräten und Produkten für Orthopädie, Physiotherapie und Sportmedizin. Von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Gegenbestätigungen unter Hinweis auf eigene Geschäfts- und/oder Einkaufsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen; sie werden nicht Bestandteil von Vereinbarungen, es sei denn, EMS hat sie ausdrücklich bestätigt.   

2.     Vertragsschluss  

Angaben in Katalogen, Präsentationen und auf der Website von EMS stellen noch kein verbindliches Vertragsangebot dar. EMS erstellt ein verbindliches Angebot in schriftlicher oder elektronischer Form (E-Mail) gegenüber dem Kunden. Mit der Bestätigung bzw. Unterzeichnung des Angebots durch den Kunden kommt ein wirksamer Vertrag zustande.  

3.     Preise; Verpackungs-/Versandkosten 

3.1     Es gelten die Preise der EMS zum Zeitpunkt der Bestellung und nach dem in dem Angebot genannten Leistungs- und Lieferungsumfang.  

3.2     Alle Preise verstehen sich in Euro ab Werk ohne Ver- packungs- und Versandkosten. Diese werden dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt. Erfolgt die Lieferung als Nachnahmesendung, trägt der Kunde außerdem die Nachnahme- und Geldübermittlungsgebühren. Skonto wird ausschließlich aufgrund gesonderter Vereinbarung der Parteien gewährt.  

3.3     Die Preise sowie Angaben zu Kosten und Gebühren verstehen sich netto zuzüglich der jeweils am Liefertag gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, die ebenfalls gesondert ausge- 
wiesen wird.   

4.     Zahlung; Fälligkeit; Rechnung; Verzug 

4.1     Soweit nicht anders vereinbart, erfolgen Zahlungen des Kunden per Banküberweisung. Wechsel- und Scheckzazhlungen werden nicht akzeptiert. 

4.2    Der Kaufpreis ist ohne Abzug 20 Tage nach Zugang der Rechnung beim Kunden fällig. EMS ist berechtigt, die Rechnung an den Kunden in elektronischer Form auszustellen. 

4.3     Der Kunde gerät mit der Zahlung in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf, wenn die Zahlung bei EMS nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rech- nung beim Kunden eingeht. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 9% über dem jeweils geltenden Basiszinssatz berechnet. Zusätzlich wird dem Kunden die Verzugspauschale von 40 EUR (vgl. § 288 Abs. 5 S. 1 BGB) berechnet. Die Pauschale ist auf einen etwaig geschuldeten Schadensersatz anzurechnen. 

4.4    Bei Zahlungsverzug und/oder erheblicher Ver- schlechterung  der  Vermögensverhältnisse  des Kunden kann EMS offene Forderungen sofort fällig stellen und für noch nicht ausgeführte Lieferungen und Leistungen wahlweise nach freiem Ermessen Zahlung bei Auslieferung, Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung verlangen. EMS geht von einer Verschlechterung der Vermögensverhältnisse insbesondere bei Erhalt unbefriedigender Kreditauskünfte über den Kunden aus, die die Bezahlung der offenen Forderungen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis gefährdet erscheinen lassen, sowie im Falle der Nichtzahlung trotz mindestens zweifacher Mahnung.   

4.5    EMS ist berechtigt, Zahlungen zunächst auf deren ältere Außenstände anzurechnen und wird den Kunden über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, ist EMS berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen. 

4.6     Die gesetzlichen Ansprüche der EMS im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden bleiben unberührt. Im Falle der Rücknahme des Gerätes infolge eines Zahlungsverzuges hat der Kunde neben sonstigen Schadensersatzansprüchen die Kosten für die Rückführung des Gerätes, insbesondere die Kos- ten für Abbau, Rücktransport, Reinigung und ggf. Überholung des Geräts zu übernehmen.  

5.     Lieferung; Lieferfristen  

5.1     Soweit nicht eine Abholung durch den Kunden vereinbart wurde, erfolgen Lieferungen ab Werk an die vom Kunden genannte Lieferadresse innerhalb des Vertriebsgebietes von EMS.  

5.2    EMS liefert bestellte Waren innerhalb der im Angebot genannten Lieferzeiten. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Ware innerhalb dieser Frist das Lager von EMS verlassen hat.   

5.3     Der Kunde hat EMS bei Überschreitung der Liefer- frist eine angemessene Nachfrist zu setzen.  

6.     Lieferverzögerungen; Nichtlieferung durch Vorlieferanten   

6.1     EMS haftet nicht für die Unmöglichkeit der Liefe- rung aus Gründen, die EMS nicht zu vertreten hat, oder die auf höherer Gewalt oder sonstigen, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorherseh- baren und nicht in der Sphäre der EMS liegenden Ereignissen beruhen (wie z.B. Krieg, Streik, Aus- sperrung, Pandemien, Stromausfall, unvorhersehbare Verweigerung behördlicher Genehmigungen, etc.).  

6.2     Ist der bestellte Gegenstand oder Vorprodukte trotz rechtzeitiger Durchführung eines Deckungskaufs bei einem Vorlieferanten nicht oder vorübergehend nicht lieferbar, wird EMS den Kunden hierüber unverzüglich nach der Bestellung und danach in regelmäßigen Abständen informieren. Bei Hindernissen vorübergehender Natur verlängern sich die Liefer- oder Leistungs- fristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung. EMS ist hierbei eine zusätzliche, angemessene Anlauffrist einzuräumen. Soweit dem Kunden infolge der Verzö- gerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, ist er berechtigt, gegenüber EMS vom Vertrag zurücktreten.  

6.3     Sollte in den vorgenannten Fällen der Ziffer 6.2 die Lieferung und Leistung durch EMS wesentlich und langfristig erschwert oder unmöglich werden, ist EMS zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.   

6.4     Im Falle des Rücktritts werden bereits auf den Kaufpreis gezahlte Beträge unverzüglich erstattet. Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn, EMS hat die Nichtlieferung durch den Vorlieferanten zu vertreten.  

7.     Erfüllungsort; Lieferung und Gefahrtragung; Lagerkosten; Teillieferungen  

7.1     Soweit nicht anders vereinbart, ist Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis der Sitz von EMS. Wurde ausdrücklich ein an deren Lieferort mit dem Kunden vereinbart, tritt Erfüllung durch Anlieferung der Ware an diesem Ort ein. 

7.2     Soweit die Ware an den Geschäftsräumen von EMS ausgeliefert werden, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem EMS den Kunden darüber informiert, dass die Ware zur Abholung bereitsteht. Bei Auslieferungen an einen anderen Ort geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung spätestens im Zeitpunkt der Übergabe, oder wenn sich der Kunde im Annahmeverzug befindet, in dem Zeitpunkt, in dem EMS die Übergabe anbietet, auf den Kunden über.  

7.3     Die Lieferung erfolgt per Paketdienst oder Spedi- tion. Wird die bestellte Ware per Spedition ausge- liefert, erfolgt die Lieferung bis zur Bordsteinkante. 

7.4    Weitergehende Transportleistungen kann der Kunde mit dem Frachtführer vereinbaren; hierdurch anfallende zusätzliche Kosten zahlt der Kunde direkt an den Frachtführer. 

8.     Untersuchungs- und Rügeobliegenheit; Kosten der Rücksendung bei berechtigter Rüge  

8.1     Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, EMS unverzüglich Anzeige zu ma- chen. Unterlässt der Kunde die Anzeige, gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, es handelt sich um einen Mangel, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Man- gel, muss der Kunde ihn unverzüglich nach Entdeckung anzeigen. Andernfalls gilt die Ware auch in Bezug auf diesen Mangel als genehmigt.  

8.2     Die Mängelrüge hat schriftlich zu erfolgen und ist mit einer konkreten Mängelbeschreibung zu versehen. Die Frist zur Mängelrüge beträgt vierzehn Tage ab Erhalt der Ware, bei verdeckten Mängeln ab deren Entdeckung, es sei denn, der Kunde weist nach, dass er zur Einhaltung der Frist auch nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang nicht in der Lage war.  

8.3     Äußerlich erkennbare Schäden der Transportverpackung sowie auf etwaigen Transportschäden beruhende erkennbare Schäden der Ware müssen auf dem Frachtbrief der Spedition oder auf dem Lieferschein vermerkt, vom Frachtführer bestätigt und innerhalb von 48 Stunden unter Beifügung des Vermerks schriftlich der EMS angezeigt werden.   

8.4     Im Falle einer berechtigten Mängelrüge sendet der Kunde die Ware nach Absprache an EMS zurück. EMS vergütet in diesen Fällen die Kosten des günstigsten Versandweges; dies gilt nicht, soweit sich die Kosten erhöhen, weil der Liefergegenstand sich an einem an- deren als an dem Ort des bestimmungsgemäßen Ge- brauchs der Ware befindet 

9.     Gewährleistung, Rücksendung der Ware  

9.1      Angaben der EMS zu den Waren oder Leistungen (z.B. Gewichte, Maße, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Vorschriften, Normen und Daten) sowie Pro- duktdarstellungen (z.B. Zeichnungen und Abbildun- gen) dienen allein der Beschreibung der Waren. Eine Zusicherung von Eigenschaften oder eine Garantie ist damit nicht verbunden, es sei denn, dies ist ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die allein aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder ausschließlich technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile behält sich EMS vor, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck in keiner Weise beeinträchtigen. EMS übernimmt keine Verantwortung dafür, dass die Ware für einen bestimmten Zweck geeignet ist, es sei denn, sie hat einer solchen Gewährleistung ausdrücklich zugestimmt. 

9.2    Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. 

9.3    Im Falle eines Mangels der Ware hat der Kunde EMS eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen. EMS ist berechtigt, die vom Kunden gewählte Form der Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese Art der Nacherfüllung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Dies ist insbesondere der Fall, wenn 

  • die Kosten der Nacherfüllung den Wert der Ware, wäre sie mangelfrei, übersteigen oder   
  • die Kosten der Nacherfüllung den Betrag übersteigen, um den der Mangel den Wert der Ware mindert oder   
  • die andere als die vom Käufer gewählte Form der Nacherfüllung günstiger ist und für den Kunden keine erheblichen Nachteile bedeutet.  

Der Gewährleistungsanspruch des Käufers be- schränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung. Ist auch die andere Art der Nacher- füllung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden, kann EMS die Nacherfüllung insgesamt ver- weigern.  

9.3    Im Rahmen der Mängelbeseitigung ist EMS berechtigt, die Ware zu verändern oder zu verbessern, ohne den Kunden hierüber vorher zu informieren, soweit die Veränderung bzw. die Verbesserung weder Form/Design noch Funktion nachhaltig verändern, belasten oder verschlechtern. 

9.4     Gewährleistungs- oder Garantieansprüche beste- hen nicht bei Mängeln, die allein auf fehlerhafter Installation, Bedienungsfehlern/Fehlgebrauch sowie Eingriffen oder Reparaturen durch den Kunden oder durch nicht von EMS autorisierten Dritten beruhen. Dies gilt auch bei natürlichem Verschleiß, Temperatur- und Witterungseinflüssen sowie bei Verwendung ungeeigneten Zubehörs, es sei denn, EMS hat diese Einwirkungen zu vertreten.  

9.5    Ausgenommen von der Gewährleistung ist weiterhin insbesondere der Verschleiß der Handstücke. Eine kostenpflichtige Revision ist bei den Handstücken nach jeweils 1.000.000 Impulsen nötig. Die erste Revision beim BLUE Handstück wird auf Anweisung von EMS an den Kunden bei 1.000.000 Impulsen selbst vorgenommen.  

9.6    Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass sein Gewährleistungsanspruch verloren gehen kann, sofern er nicht regelmäßig Revisionen des Handstückes gemäß Bedienungsanleitung durchführt. EMS behält sich das Recht vor, die Funktionalität des Handstücks auf 1.000.000 Impulse zu begrenzen. 

9.7      Bei Warenrücksendungen, die nicht von EMS zu vertreten sind – etwa weil die Ware nicht mangelhaft ist – trägt der Kunde die Kosten der Warenrücksendung und ggf. der Untersuchung der Ware.  

9.8    Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist werden Reparaturleistungen durch EMS zu den jeweiligen geltenden Abrechnungssätzen in Rechnung gestellt.  

10.     Rechtsmängelgewährleistung  

10.1  EMS steht im Rahmen der Gewährleistung nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 9. dafür ein, dass die gelieferte Ware frei von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten Dritter ist. Der Kunde wird EMS unverzüglich schriftlich benachrichtigen, falls ihm gegenüber Ansprüche wegen der Verletzung solcher Rechte geltend gemacht werden und gibt EMS Gelegenheit, Stellung zu nehmen. EMS ist verpflichtet, den Kunden zur Abwehr etwaiger Ansprüche Dritter mit den erforderlichen Informationen und Unterlagen zu versorgen.  

10.2  In Fällen, in denen die Ware ein gewerbliches Schutzrecht oder Urheberrecht eines Dritten verletzt, wird EMS nach eigener Wahl und auf eigene Kosten die Ware entweder austauschen, in der Weise ändern, dass keine Rechte Dritter mehr verletzt werden, die Ware aber weiterhin die vertraglich vereinbarten Funktionen erfüllt, oder dem Kunden durch Abschluss eines Lizenzvertrages das erforderliche Nutzungsrecht verschaffen. Sollte EMS dies nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums gelingen, ist der Kunde berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis in angemessener Höhe zu mindern.  

11.     Haftung  

11.1     Schadensersatzansprüche  wegen  Pflichtverletzung und aus unerlaubter Handlung sowie Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen sind sowohl gegenüber EMS als auch gegenüber ihren Erfüllungs- und  Verrichtungsgehilfen  ausgeschlossen 

11.2    Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, wenn der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde, sowie bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, das heißt solcher vertraglicher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, und deren Verletzung auf der anderen Seite die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet. Sie gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn EMS die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Die Beschränkung gilt weiterhin nicht für Schäden, die auf dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft beruhen oder für die eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist. 

11.3    Im Falle des Schadensersatzanspruchs für die leicht fahrlässige Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und in Fällen der grob fahrlässigen Verletzung vertraglicher Nebenpflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dies gilt nicht in Fällen von Personenschäden, von Schäden, die auf dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft beruhen oder für die eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist. 

11.4     Wegen unverschuldeten Irrtümern und Druck- oder Übermittlungsfehlern, die EMS zur Anfechtung berechtigen, kann der Kunde Schadensersatz als Folge der Anfechtung nicht geltend machen. 

12.     Eigentumsvorbehalt  

12.1      Die gelieferte Ware (gemäß der im Angebot von EMS ersichtlichen Verkaufsgegenstände – “Vorbehaltsware”) bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum von EMS.  

12.2     Der Kunde hat die Vorbehaltsware treuhändisch getrennt von seinem Eigentum umd demjenigen Dritter zu halten bzw. aufzubewahren und entsprechend als Eigentum von EMS zu kennzeichnen. Der Kunde hat die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und ist insbesondere verpflichtet, sie auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Erforderliche Wartungs- und Inspektionsarbeiten führt der Kunde auf eigene Kosten rechtzeitig durch. Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises ist der Kunde berechtigt, die Vorbehaltsware im gewöhnlichen Geschäfts- bzw. Praxisbetrieb zu nutzen. Eine Weiterveräußerung ist dem Kunde nicht gestattet. 

12.3    Über Pfändungen oder sonstige Eingriffe Dritter informiert der Kunde EMS unverzüglich. Sollte der Dritte nicht in der Lage sein, der EMS die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer erfolgreichen Klage im Sinne des § 771 ZPO zu erstatten, erstattet der Kunde EMS die erforderlichen Verfahrenskosten.  

12.4    Verarbeitungen oder Umbildungen der Ware führt der Kunde ausschließlich für EMS durch. Wird die Ware mit anderen, der EMS nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, erwirbt EMS das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura-Endbetrag, einschließlich Umsatzsteuer) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die aufgrund der Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen diese Ziffer 12 der AGB entsprechend. 

12.5    Vermischt der Kunde die Ware mit anderen, der EMS nicht gehörenden Waren untrennbar, erwirbt EMS das Miteigentum an der neuen Sache im Ver- hältnis des Wertes der Ware (Faktura-Endbetrag, einschließlich Umsatzsteuer) zu den anderen ver- mischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermi- schung. Erfolgt die Vermischung derart, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde der EMS an- teilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde ver- wahrt das aufgrund Vermischung entstandene Al- leineigentum bzw. Miteigentum allein für EMS.   

12.6  Bei Zahlungsverzug des Käufers ist EMS befugt, sämtliche unter Eigentumsvorbehalt der EMS ste- hende Waren vom Kunden heraus zu verlangen und bei ihm abzuholen, ohne dass EMS hierzu ei- nen Rücktritt vom Kaufvertrag erklären müsste.  

12.7    EMS ist verpflichtet, die bestehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als ihr Wert die Gesamtforderung um mehr als 20% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten steht allein im Ermessen von EMS.  

12.8  Bei Verträgen, bei denen die gelieferte Ware unter Eigentumsvorbehalt steht, ist EMS zum Rücktritt berechtigt, wenn der Käufer mit der Kaufpreiszah- lung oder einer Gesamtforderung von mehr als EUR 250,00 in Verzug gerät. Dieses Rücktrittsrecht ist auf Verträge beschränkt, bei denen der Wert der gelieferten Ware maximal 120% der Gesamtforde- rung beträgt.   

12.9    Nach Rücknahme der Kaufsache ist EMS zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich er- forderlicher und angemessener Verwertungskos- ten – anzurechnen.  

13.     Aufrechnungsverbot; Zurückbehaltungsrecht  

13.1  Der Kunde ist nicht zur Aufrechnung mit außerhalb des Synallagmas, d.h. außerhalb des Gegenseitig- keitsverhältnisses von Leistung und Gegenleistung stehenden Forderungen berechtigt. Das Aufrechnungsverbot gilt nicht, wenn die Gegenforderungen von EMS nicht bestritten, 
rechtskräftig festgestellt, oder zur Entscheidung reif sind. Das Klagerecht des Kunden bleibt von dieser Bestimmung unberührt. 

13.2    Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nicht gel- tend machen, es sei denn, es liegt eine der unter Ziffer 13.1 genannten Ausnahmen vor.   

14.     Rechte an Unterlagen, Angeboten und sonstigen Inhalten   

14.1    Die von EMS an den Kunden übergebenen Unterla- gen, insbesondere Angebote, Kataloge, Kostenvoranschläge, Zeichnungen, Beschreibungen sind urheber- und leistungsschutzrechtlich geschützt. EMS behält sich die Rechte und das Eigentum an allen dem Kun- den vorgelegten Unterlagen und Informationen vor. Der Kunde darf diese Gegenstände ohne Einwilligung der EMS nicht Dritten zugänglich machen, vervielfälti- gen oder außerhalb des Vertragszwecks anderweitig nutzen oder durch Dritte nutzen lassen. Vertragsunter- lagen, Angebote und weitere, von EMS als vertraulich bezeichnete Unterlagen sind geheim zu halten, sicher aufzubewahren und dürfen Dritten nicht zugänglich ge- macht werden.  

14.2    Auf Verlangen von EMS hin sind diese Informationen und Unterlagen vollständig zurückzugeben und etwa- ige angefertigte Kopien zu vernichten, sobald sie im ordnungsgemäßen Geschäftsgang vom Kunden nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen.  

15.     Datenschutz  

Die Datenschutzpraxis von EMS steht im Einklang mit den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DGSVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). EMS verwendet die vom Kunden mitgeteilten Daten wie Name, Adresse, Telefonnummer, Faxnummer und E- Mail-Adresse ausschließlich zur Abwicklung der Bestellung und sonstiger vertraglicher Beziehungen zum Kunden. Näheres entnehmen Sie bitte den Datenschutzhinweisen auf der Webseite von EMS.  

16.     Datensicherheit  

16.1     Der Kunde ist allein für die Sicherheit seiner Daten ver- antwortlich. Bei Reparatur- oder Wartungsaufträgen oder Umbauten und Erweiterungen von an EMS über- gebenen Geräten hat der Kunde durch eigenes Personal auf eigene Kosten zeitlich unmittelbar vor Durchführung der Arbeiten durch EMS ggf. eine vollständige Sicherung des Datenbestandes auf externe Speichermedien durchzuführen.   

16.2     EMS übernimmt keine Garantie für die Sicherheit und den Bestand der Daten und keine Haftung für das Abhandenkommen oder die Beschädigung von Daten oder Datenbeständen. Eine Garantie wird auch dann nicht übernommen, wenn ausdrücklich vereinbart wurde, auf die Datensicherheit besonderen Wert zu legen.   

16.3     Schadensersatzansprüche wegen der teilweisen oder gesamten Vernichtung von Daten des Kunden sind ausgeschlossen, wenn der Schaden regelmäßige Datensicherung des Kunden hätte vermieden werden können.   

17.     Online-Registrierung; Zugangsdaten  

17.1     Für die Nutzung des Internet-Angebots von EMS ist keine Registrierung des Kunden oder Speicherung der Daten erforderlich. Die Registrierung hat jedoch den Vorteil, dass spätere Bestellungen einfa- cher möglich sind.   

17.2    Nach der Registrierung wird dem Kunden ein Nut- zerkonto eingerichtet. Hierzu teilt EMS die erforderlichen Zugangs- und Nutzungsdaten mit (im Fol- genden einschließlich des Passworts „Zugangsda- ten“ genannt). EMS ist zur späteren Änderung der Zugangsdaten des Kunden berechtigt. In diesem Fall werden dem Kunden die neuen Zugangsdaten unverzüglich mitgeteilt.  

17.3     Der Kunde ist für den Schutz der Zugangsdaten verantwortlich. Er trägt dafür Sorge, dass innerhalb seines Unternehmens nur vertretungsberechtigte Mitarbeiter Zugriff zu den Zugangsdaten erhalten. Die Zugangsdaten sind geheim zu halten und dür- fen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, EMS hat schriftlich zugestimmt. Der Kunde klärt die vertretungsberechtigten Mitarbeiter über die in dieser Ziffer vorgesehenen Geheimhaltungs- pflichten auf. Dem Kunden ist bekannt, dass Dritte bei Kenntnis der Zugangsdaten die Möglichkeit ha- ben, im Namen des Kunden Bestellungen bei EMS vorzunehmen. Stellt der Kunde fest oder hegt er den Verdacht, dass seine Zugangsdaten von Drit- ten genutzt werden, ist er zur unverzüglichen Än- derung seiner Zugangsdaten oder, falls ihm dies nicht möglich ist, zur unverzüglichen Unterrichtung von EMS verpflichtet.  

17.4      Bei begründetem Verdacht auf Missbrauch der Zu- gangsdaten des Kunden, insbesondere wenn die- ser durch den Kunden angezeigt wurde, ist EMS zur sofortigen Sperrung des Zugangs berechtigt. EMS wird den Kunden umgehend über die Sper- rung informieren.  

17.5    EMS haftet nicht für Schäden, die dem Kunden durch Missbrauch oder Verlust der Zugangsdaten entstehen, es sei denn, der Schaden wurde vor- sätzlich oder grob fahrlässig verursacht.  

18.     Gerichtsstand  

18.1     Gerichtsstand für sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist München-Stadt. Dies gilt auch für den Fall, dass der Sitz oder der gewöhnliche Aufenthaltsort des Kunden nach Vertragsschluss aus dem Geltungsbereich der Zivilprozessordnung verlegt wird oder im Zeitpunkt einer Klageerhebung unbekannt ist.  

18.2    EMS hat weiterhin das Recht, auch am für den Kunden örtlich zuständigen Gericht zu klagen oder an jedem anderen Gericht, das nach nationalem oder internationalem Recht zuständig sein kann.  

19.     Schlussbestimmungen  

19.1    Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben sowohl der Vertrag als auch diese AGB im Übrigen wirksam. Der Kunde und EMS verpflichten sich, die entsprechende Bestimmung durch Regelungen zu ersetzen, die dem Vertragszweck wirtschaftlich entsprechen.  

19.2      Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Geltung des UN-Kauf- rechts (CISG) sowie des deutschen Internationalen Privatrechts sind ausgeschlossen.  

19.3    Diese AGB und ggf. weitere Vertragsunterlagen werden nach deutschem Recht ausgelegt. Die AGB wer- den ggf. auch in englischer Sprache oder anderen Sprachen zur Verfügung gestellt. Weichen die Übersetzung von der deutschen Fassung inhaltlich ab, hat die deutsche Fassung der AGB stets Vorrang 

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